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Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung

Liebe Mitglieder, das Präsidium des Fußball-Club St. Pauli von 1910 e.V. lädt Euch herzlich zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2022 ein. Diese findet am Sonnabend (17.12.) um 11 Uhr (Einlass ab 10 Uhr) im Saal 3 des CCH statt. 

Auf der Mitgliederversammlung in diesem Jahr werden wieder die gewohnten Berichte der Gremien und die Entlastungen auf der Tagesordnung stehen. Zudem werden die erläuterte Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht des Vereins für das Geschäftsjahr 2021/2022 rechtzeitig vorher auf der Geschäftsstelle ausliegen. Für diese Mitgliederversammlung sind ferner turnusgemäß die Wahlen zum Aufsichtsrat sowie zum Ehrenrat des FC St. Pauli vorgesehen. Daneben haben alle Mitglieder die Möglichkeit, form-und fristgemäß neue Anträge zu dieser Mitgliederversammlung zu stellen.

Die Tagesordnung der ordentlichen Mitgliederversammlung am Sonnabend (17.12.) lautet wie folgt:

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Berufung des Versammlungsleiters/ der Versammlungsleiterin
  3. Verabschiedung Protokoll ordentliche Mitgliederversammlung des Vorjahres
  4. Totengedenken
  5. Berichte
    a) Bericht des Präsidiums
    b) Bericht der Kassenprüfer*innen
    c) Bericht des Aufsichtsrats
    d) Bericht des Amateurvorstandes
    e) Bericht des AFM-Vorstandes
    f) Bericht des Ehrenrats
  6. Entlastungen
    a) Entlastung des Präsidiums
    b) Entlastung des Amateurvorstandes
  7. Wahlen zum Aufsichtsrat
  8. Ehrungen für Mitgliedschaften
  9. Wahl zum Ehrenrat
  10. Ehrungen für Engagement & sportliche Leistungen
  11. Satzungsänderungsanträge
  12. Sonstige Anträge
  13. Verschiedenes

Auf unserer Website (www.fcstpauli.com) werden wir diese Einladung, die Tagesordnung, sowie Informationen zu eingegangenen Anträgen unter Beachtung der satzungsgemäßen Fristen veröffentlichen. Das Präsidium wird der Versammlung die endgültige Tagesordnung zur Abstimmung vorschlagen.

Unter Tagesordnungspunkt 7 steht die Wahl des Aufsichtsrates an. Die Mitgliederversammlung wählt den Aufsichtsrat schriftlich. Jedes Mitglied hat bei der Wahl von sieben Mitgliedern vier Stimmen. Gewählt sind diejenigen Kandidat*innen, welche die meisten Stimmen auf sich vereinigen (relative Mehrheit). Kandidat*innen für das Amt des Aufsichtsrats müssen dem Verein seit mindestens drei Jahren ununterbrochen angehören. Die Kandidatur ist von der*dem Bewerber*in dem Wahlausschuss mindestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung anzumelden. (Vgl. hierzu Satzung § 19 – Aufsichtsrat)

Unter Tagesordnungspunkt 9 steht die Wahl zum Ehrenrat an. Die Abstimmung über die Kandidat*innen für den Ehrenrat hat schriftlich zu erfolgen. Jedes Mitglied hat so viele Stimmen, wie Positionen im Ehrenrat zu besetzen sind. Gewählt sind diejenigen Kandidat*innen, welche die meisten Stimmen auf sich vereinigen (relative Mehrheit). Der Ehrenrat besteht aus fünf Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Kandidat*innen für das Amt des Ehrenrats müssen am Tag der Wahl das 35. Lebensjahr vollendet haben und dem Verein seit mindestens drei Jahren ununterbrochen angehören. Die Kandidatur ist von der*dem Bewerber*in dem Wahlausschuss mindestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung anzumelden. (Vgl. Satzung § 27 – Ehrenrat).

Ergänzend zu den Tagesordnungspunkten 7 und 9 wird folgendes festgestellt: Laut §12a der Satzung ist der prozentuale Anteil der weiblichen Mitglieder zum Ende des Geschäftsjahres zu ermitteln, um den Anteil der Plätze in den in diesem Jahr zu wählenden Gremien zu benennen. Der Anteil weiblicher Mitglieder lag zum 30. Juni 2022 bei 23,71 Prozent, weshalb die Mindestquote von 30 Prozent bei der Besetzung von Gremien gilt. Aufsichtsrat und Ehrenrat sind somit satzungsgemäß jeweils mit mindestens zwei gewählten Frauen zu besetzen.

Satzungsänderungsanträge müssen bis spätestens drei Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung mit entsprechender Begründung in der Geschäftsstelle eingegangen sein. Gehen Satzungsänderungsanträge erst nach Versendung der Einladung und damit verbundener Veröffentlichung der Tagesordnung ein, so werden die Anträge unverzüglich in der Geschäftsstelle für jedes Mitglied zugänglich ausgehängt sowie auf der Homepage (www.fcstpauli.com) veröffentlicht. Änderungsanträge zu den Satzungsänderungs-anträgen müssen dann bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung auf der Geschäftsstelle eingehen.

Alle sonstigen Anträge und Anträge auf Änderungen zur Tagesordnung müssen bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung auf der Geschäftsstelle eingehen.

Anträge auf Abberufung eines Organmitglieds, die nicht Dringlichkeitsanträge sind, bedürfen der schriftlichen Begründung. Das betroffene Organmitglied hat das Recht, eine schriftliche Stellungnahme bis zur Mitgliederversammlung abzugeben, die auf der Geschäftsstelle und auf der Homepage (www.fcstpauli.com) veröffentlicht wird.

Jedes stimmberechtigte Mitglied kann schriftlich bis spätestens zwei Wochen vor dem Tag der Mitgliederversammlung weitere Punkte, die genau zu bezeichnen sind, nachträglich auf die Tagesordnung setzen lassen. Die geänderte Tagesordnung wird in der Geschäftsstelle und auf der Homepage (www.fcstpauli.com) veröffentlicht.

Nach Ablauf der genannten Antragsfristen kann mit Rücksicht, auf die nicht erschienenen stimmberechtigten Mitglieder nur über Dringlichkeitsanträge abgestimmt werden, deren Abstimmung die Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschließt. In der Sache wird mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen, sofern nicht die Satzung oder das Gesetz zwingend eine andere Mehrheit vorschreiben. Dringlichkeitsanträge zu Satzungsänderungen oder Satzungsänderungsanträgen sind nicht zulässig. (Vgl. § 15 - Anträge - der Satzung des FC St. Pauli)

Gleichzeitig wird das Protokoll der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 1.12.2021 in der Geschäftsstelle zur Einsicht ausgelegt. Dieses kann ebenfalls gegen Vorlage der vorgenannten Dokumente eingesehen werden.

Bitte beachten Sie, dass eine Stimmberechtigung in der Mitgliederversammlung erst nach dreimonatiger Mitgliedschaft und Vollendung des 16. Lebensjahres erlangt wird. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. (Vgl. § 13 – Mitgliederversammlung - der Satzung des FC St. Pauli)

Der Zutritt zur Mitgliederversammlung wird nur Mitgliedern gewährt, die ihren Mitgliedspflichten nachgekommen sind (vgl. § 14 Ziffer 6 der Satzung des FC St. Pauli). Etwaige Mitgliedsbeitragsrückstände (Auskunft erteilt unsere Mitgliederverwaltung, s. letzte Seite dieser Ausgabe) bitten wir, bis zum 2. Dezember 2022 zu begleichen. Am Versammlungstag selbst werden keine Zahlungen von Mitgliedsbeitragsrückständen entgegengenommen.

Wir empfehlen die Anreise mit dem HVV, mit dem Fahrrad oder zu Fuß.

Über die Organisation des Einlasses zur Mitgliederversammlung informieren wir alle Mitglieder rechtzeitig. Grundsätzlich wird es die Möglichkeit geben, sich vor Ort für die Mitgliederversammlung anzumelden. Gleichzeitig wird es die Möglichkeit einer Online-Anmeldung für die Mitgliederversammlung geben, um das Einlass-Prozedere vor Ort zu vereinfachen und eine bessere Planbarkeit zu gewährleisten

Wir freuen uns auf Dein Erscheinen und verbleiben mit freundlichen Grüßen.

Das Präsidium des Fußball-Club St. Pauli v. 1910 e.V.

 

Fotos: FC St. Pauli

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